Verkaufs- und Lieferbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen der Friedrich Römer GmbH und ihren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden oder Geschäftspartners der Friedrich Römer GmbH werden ausdrücklich widersprochen und von der Friedrich Römer GmbH nur schriftlich anerkannt.
1. Zustandekommen des Vertrages
Angebote der Friedrich Römer GmbH sind freibleibend. Direkte Aufträge und solche von Vertretern sowie alle Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungsstellung der Friedrich Römer GmbH an den Kunden verbindlich.
2. Rücktrittsrecht
Die Friedrich Römer GmbH ist berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer daraus Ansprüche auf Schadensersatz entstehen, wenn die Friedrich Römer GmbH die Ware nicht liefern kann,
a) weil sie die Ware weder auf Lager hat noch diese rechtzeitig von Dritten beschaffen kann,
b) wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Verkehrshindernissen, Streiks, Lieferschwierigkeiten der Fabriken oder anderen Ereignissen, die die Friedrich Römer GmbH nicht zu vertreten hat.
Des weiteren ist die Friedrich Römer GmbH zum Rücktritt berechtigt, wenn ihr Zahlungsschwierigkeiten des Kunden bekannt werden.
3. Versandkosten
a) Lieferungen im Großraum München und auf den Liefertouren in Bayern erfolgen ab einem Nettowarenwert von € 100,00 frei Haus. Darunter wird eine Frachtbeteiligung von € 5,00 berechnet
b) Außerhalb der Liefertouren werden die Frachtkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
4. Fälligkeit und Zahlung
a) Die Bezahlung für bereits ausgeführte Lieferungen wird sofort fällig.
b) Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen ohne Abzug
c) Die Lieferung an noch nicht bekannte Käufer erfolgt nur gegen Nachnahme.
d) Eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten.
e) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus diesem Vertrag beruht.
f) Bei Verzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs.1 und Abs.2 BGB verlangt.
5. Beanstandungen / Gewährleistung
a) Kleinere Abweichungen in Färbung, Stoff und Gewicht sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar. Muster und Warenproben gelten als Durchschnitt.
b) Eventuelle Mängel sind sofort, detailliert und schriftlich der Friedrich Römer GmbH anzuzeigen. Nimmt der Kunde die Ware trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme schriftlich vorbehält.
Nicht offensichtliche Mängel sind der Friedrich Römer GmbH innerhalb von zwei Jahren anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist können aus einem vorliegenden versteckten Mangel keine Rechte mehr gegen die Friedrich Römer GmbH abgeleitet werden.
c) Eine Gewähr für die Eignung des Materials für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck bzw. vorgesehene Verarbeitungsmethode wird nicht übernommen .
6. Toleranzen
a) Abweichungen der Liefermenge von der Auftragsmenge sind bis zu 10% nach oben und nach unten zulässig. Die gleiche Abweichung von 10% gilt für die vereinbarten Quadratmetergewichte und Materialdicken.
b) Formatgenauigkeit +/- 6mm; Winkelgenauigkeit +/- 3mm auf einen Meter gemessen;
bei Pappen-Zuschnitten Formatgenauigkeit +/- 1mm; Winkelgenauigkeit +/- 1mm auf einen Meter gemessen
bei Platten-Zuschnitten Formatgenauigkeit +/- 2mm; Winkelgenauigkeit +/- 2mm auf einen Meter gemessen
7. Verjährung
a) Bei Lieferung an eine natürliche Person, die das gegenständliche Rechtsgeschäft zu dem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (=Verbraucher), verjähren Ansprüche aufgrund Mängel der gelieferten Sache aus § 437 BGB gemäß § 438 Abs.1 Nr.3 iVm § 475 Abs.2 BGB nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache.
b) Bei Lieferung an eine natürliche oder juristische oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des gegenständlichen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (=Unternehmer), verjähren Ansprüche aufgrund Mängel der gelieferten Sache aus § 437 BGB nach 3 Monaten ab Ablieferung der Sache.
8. Haftung
a) Die Friedrich Römer GmbH leistet einem dem Kunden mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Ersatz. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleiben unberührt.
g) Die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Friedrich Römer GmbH haften gegenüber dem Kunden, soweit gesetzliche Ansprüche gegen sie gegeben wären, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung durch Barzahlung oder Gutschrift, Eigentum der Friedrich Römer GmbH. Die Friedrich Römer GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die in ihrem Eigentum befindliche Ware im Originalzustand zurückzufordern. Bei Zahlungsverweigerung oder –einstellung ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich an die Friedrich Römer GmbH zurückzusenden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Friedrich Römer GmbH, München











